Garantie

Für die in unserer Ordination durchgeführten Arbeiten übernehmen wir Garantie:

  • für ästhetische Füllungen 5 Jahre
  • für festsitzenden Zahnersatz 3 Jahre
  • für herausnehmbare Teilprothesen 3 Jahre
  • für herausnehmbare Vollprothesen 3 Jahre

 

Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn:

  •  der Patient nicht zur halbjährlichen zahnärztlichen Kontrolle erscheint und/oder die ärztlichen Anweisungen nicht einhält
  •  wenn eine eventuelle spätere Korrektur des angefertigten Zahnersatzes und der Füllungen in einer anderen Ordination durchgeführt wird
  •  ein hochgradiger Knochenabbau in der Kieferregion auftritt, /z.B. bei einer schweren chronischen Erkrankung/