Garantie
Für die in unserer Ordination durchgeführten Arbeiten übernehmen wir Garantie:
- für ästhetische Füllungen 5 Jahre
- für festsitzenden Zahnersatz 3 Jahre
- für herausnehmbare Teilprothesen 3 Jahre
- für herausnehmbare Vollprothesen 3 Jahre
Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn:
- der Patient nicht zur halbjährlichen zahnärztlichen Kontrolle erscheint und/oder die ärztlichen Anweisungen nicht einhält
- wenn eine eventuelle spätere Korrektur des angefertigten Zahnersatzes und der Füllungen in einer anderen Ordination durchgeführt wird
- ein hochgradiger Knochenabbau in der Kieferregion auftritt, /z.B. bei einer schweren chronischen Erkrankung/